Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

1972 / 01 Am Breckenheimer Weg im Ortsbezirk Nordenstadt

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1968 (BauNVO 1968).

Die in diesem Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen werden teilweise durch die „Satzung zur Änderung von  Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in Bebauungsplänen im Ortsbezirk Nordenstadt“, rechtsverbindlich seit 19.05.2022 geändert bzw. gestrichen und ergänzt. Den Satzungstext können Sie unter den Plandetails einsehen.
 





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Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de