Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1962 (BauNVO 1962).
Die in diesem Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen werden teilweise durch die „Satzung zur Änderung von Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in Bebauungsplänen im Ortsbezirk Nordenstadt“, rechtsverbindlich seit 19.05.2022 geändert bzw. gestrichen und ergänzt. Den Satzungstext können Sie unter den Plandetails einsehen.
Name | Telefon | |
Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung | 0611 31-6471 | beteiligung@wiesbaden.de |