Mit dem Bebauungsplan wird für ein im Innenbereich vorhandenes und erschlossenes Grundstück die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen. Die in den letzten Jahren aufgegebene gewerbliche Nutzung inmitten eines Wohngebietes schafft jetzt die Voraussetzung die zukünftige Nutzung der vorhandenen Wohnbebauung anzupassen.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
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