Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2019 / 01 LindeQuartier im Ortsbezirk Kostheim

In Kostheim und Kastel hat in den vergangenen Jahren der wirtschaftliche Strukturwandel deutliche Spuren hinterlassen. Ausgedehnte Gewerbe- und Industriebrachen prägen das Erscheinungsbild weiter Teile beider Stadtteile.

Nachdem die gewerbliche Nutzung des Areals durch die Linde AG im Jahr 2006 aufgegeben wurde, sind verschiedene städtebauliche Konzepte für eine Wohnbebauung erarbeitet worden. 2013 wurde das Grundstück an einen Vorhabenträger veräußert. Das städtebauliche Konzept wurde daraufhin überarbeitet.

Auf dieser Grundlage werden nun mit der Aufstellung des Bebauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche und verkehrliche Entwicklung dieses zukünftigen Wohnquartiers geschaffen.

Aktuell befindet sich der westliche Teil des Ortsbezirks Mainz-Kostheim in einem Transformationsprozess, von einem stark gewerblich geprägten Stadtbereich hin zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbestandort. Die Entwicklung des LindeQuartiers spielt dabei eine zentrale Rolle.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.
 

 



Übersicht über den Geltungsbereich - LindeQuartier -

Übersichtsplan


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