Der Bebauungsplan hat zum Ziel, Planungsrecht für die Neugestaltung der Ortseinfahrt der Kreisstraße 658 in Wiesbaden-Heßloch zu schaffen. Der Durchgangsverkehr soll von der Vogelsangstraße auf die Hirschgartenstraße landschaftsverträglich verlagert werden. Die Ausbaulänge beträgt rund 182 m. Mit dem Straßenausbau ist die Verlagerung einer Gasreglerstation verbunden. Durch den neuen Bebauungsplan entfällt die seinerzeit im Bebauungsplan Heßloch 1973/1 festgesetzte 300 m lange Straßentrasse. Dadurch verringert sich die Eingriffsfläche in die bestehende landwirtschaftliche Fläche, die sich heute zu einer wertvollen Streuobstwiese mit Gehölzstrukturen entwickelt hat.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
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