Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2017 / 01 Rennbahnstraße Bereich: Frühere Autobahnpolizeistation im Ortsbezirk Erbenheim

In Wiesbaden-Erbenheim soll die ehemalige Autobahnpolizeistation an der Rennbahnstraße für gewerbliche Zwecke umgenutzt werden. Die bisherige Nutzung war wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig. Da durch die Nutzungsänderung in Gewerbe die Privilegierung nicht mehr gegeben ist, ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbebetrieb Rennbahnstraße“ erforderlich. Im Sinne des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll eine Weiternutzung ermöglicht werden.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 



Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Rennbahnstraße Bereich: Frühere Autobahnpolizeistation

Übersichtsplan


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