Die Liegenschaft der ehemaligen Ortsverwaltung von Dotzheim soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Da eine Nachnutzung mit der festgesetzten Nutzung als „Baugrundstück für den Gemeinbedarf, Feuerwehr und Ortsverwaltung" trotz intensiver Bemühungen nicht gefunden werden konnte, soll die Neufestsetzung als „Allgemeines Wohngebiet (WA)" ein breiteres Nutzungsspektrum ermöglichen.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.
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