Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2021 / 01 Schul- und Sportcampus Am Alten Weinberg im Ortsbezirk Breckenheim

Auf dem ehemaligen Sportplatzgrundstück des Sportvereins Breckenheim und einer angrenzenden vormals landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen zukünftig eine neue Grundschule und ein Kleinspielfeld errichtet werden.

Der Grundschule Breckenheim fehlen Räume für Schul- und Betreuungszwecke und das Bestandsgebäude weist einen erheblichen Sanierungsstau auf. Die Defizite des Bestandsgebäudes können durch eine Erweiterung auf dem bestehenden Grundstück im Ortskern nicht aufgefangen werden. Es soll ein Neubau am nördlichen Ortsrand von Breckenheim, auf dem bestehenden Sportplatz errichtet werden.

Das Ziel, auf einem geeigneten Grundstück den Raum- und Platzbedarf für eine Grundschule mit Betreuung abzubilden, beschäftigte einige Zeit die Verantwortlichen und Betroffenen. Verschiedene Standorte am Ortsrand oder der Verbleib der Schule im Ortskern wurden intensiv geprüft und vor Ort auch sehr intensiv diskutiert. Um den Konflikt mit den verschiedenen Nutzungen, dem Sport und der Schule zu entschärfen, wurde eine angrenzende Ackerfläche gekauft. Dadurch ermöglichte man, dass bei einem Neubau der Grundschule auf einem bestehenden Sportplatz im angrenzenden Bereich neue Spotstätten errichtet werden können. Anhand einer Machbarkeitsstudie wurde nachgewiesen, dass der Platzbedarf für die jeweils geforderten sportlichen Nutzungen gegeben ist.

Der Vereinssport in Breckenheim leidet an dem Mangel an geeigneten Sportstätten. Mit der Sanierung der Sporthalle und dem Bau eines Kleinspielfeldes sowie einer Leichtathletikanlage erhält der Vereinssport die Möglichkeit seine trainierenden Sportarten systematisch und erfolgreich weiter zu entwickeln.

Der Neubau der Grundschule und die Errichtung einer Leichtathletikanlage sowie eines Kleinspielfeldes sind aufgrund der vorliegenden planungsrechtlichen Situation, Bebauungspläne, die dieser Nutzung entgegenstehen, bzw. die Beurteilung nach § 35 BauGB „Bauen im Außenbereich“, nicht möglich. Daher wurde ein Bebauungsplan erstellt, der die entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen nach § 30 BauGB dafür schafft.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.



Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Schul- und Sportcampus Am Alten Weinberg"

Übersichtsplan


Ansprechperson zum Plan

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