Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2017 / 01 Erweiterung Nahversorgung Breckenheim im Ortsbezirk Breckenheim

Der Lebensmittelmarkt in Breckenheim genügt den heutigen Anforderungen insbesondere im Hinblick auf das Warenangebot für Getränke nicht mehr. Um eine dauerhafte und qualitativ hochwertige Nahversorgung auch weiterhin sicherzustellen, soll als Ergänzung zum vorhandenen Lebensmittelmarkt ein gesonderter Getränkemarkt realisiert werden.

Die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür werden über eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen. 

Es soll daher auf dem bisher landwirtschaftlich genutzten Flurstück nördlich des vorhandenen Marktes ein Getränkemarkt zur Entlastung des bisherigen Marktes entstehen. Der Getränkemarkt soll über die bestehende Zufahrt des Nahversorgers erschlossen werden (Sicherung privatrechtlich).

sorgung für die im Ortsbezirk Breckenheim wohnenden Menschen ist ein wichtiges Ziel der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung.

Der bestehende großflächige Lebensmittelmarkt aus dem Jahr 2007 in Breckenheim genügt den heutigen Anforderungen insbesondere im Hinblick auf das Warenangebot für Getränke und den damit verbundenen gesetzlichen Auflagen nicht mehr. Daher soll im Bereich östlich des Kreisels an der Karl-Albert-Straße, nördlich angrenzend an den Nahversorger ein gesonderter Getränkemarkt errichtet werden.

Um eine dauerhafte und qualitativ hochwertige Nahversorgung sicherzustellen, ist die Anpassung des Planungsrechts erforderlich.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).



Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Erweiterung Nahversorgung Breckenheim

Übersichtsplan


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