Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
Die in diesem Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen werden teilweise durch die „Satzung zur Änderung von Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in Bebauungsplänen im Ortsbezirk Breckenheim“, rechtsverbindlich seit 15.02.2013 gestrichen bzw. ersetzt. Den Satzungstext können Sie unter den Plandetails einsehen.
Name | Telefon | |
Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung | 0611 31-6471 | beteiligung@wiesbaden.de |