Zur weiteren Entwicklung des Gewebegebiets „Petersweg-Ost“ wurde die Verlagerung eines landwirtschaftlichen Betriebs erforderlich.
Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsiedelung in den Bereich östlich der Kurt-Hebach-Straße wurden über eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans geschaffen.
Der Planbereich war im Flächennutzungsplan zuvor als geplante „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Mit der Flächennutzungsplanänderung wird er als „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen.
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