Das Gebiet nordöstlich der Siedlung „Erbsenacker“ hat sich durch das zurückgehende Interesse der Landwirtschaft an der Landnutzung zu einem bevorzugten Freizeitgartengelände entwickelt.
Mit der Flächennutzungsplanänderung sind die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Neuordnung und Erhaltung der bestehenden Gärten in diesem Bereich geschaffen worden.
Zusätzlich werden weitere Flächen für eine Neuanlage von Gärten vorgesehen. Dabei ist besonders den landschaftspflegerischen Belangen dieses siedlungsnahen Erholungsbereichs Rechnung getragen worden. Flächen, die aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht für eine Garten- oder Freizeitnutzung in Frage kommen, werden durch entsprechende Ausweisungen freigehalten.
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