Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2021 / 01 Nahversorgungsstandort Am Gückelsberg im Ortsbezirk Kostheim

Es ist beabsichtigt, zwei Lebensmittelnahversorger aus dem Bereich „Müfflingstraße" an einen neuen Standort „Am Gückelsberg" zu verlagern. Zusätzlich zur Verlagerung werden ergänzende Einzelhandelsflächen wie ein Getränkemarkt, ein Drogeriemarkt und weitere Nutzungen (z. B. Apotheke, Bäcker bzw. eine Konditorei mit Ausprägung Gastronomie) vorgesehen. Der neu entstehende Nahversorgungsstandort dient der Versorgung der Ortsteile Mainz-Kostheim, dem aktuell in Planung befindlichen LindeQuartier mit ca. 800 Wohneinheiten und dem Ortsteil Mainz-Kastel und bindet diese drei Stadtbausteine räumlich zusammen. Aktuell befindet sich der westliche Teil des Ortsbezirks Mainz-Kostheim in einem Transformationsprozess, von einem stark gewerblich geprägten Stadtbereich hin zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbestandort. Im Rahmen der Planung soll auch die Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe westlich des geplanten Nahversorgungsstandorts gesichert werden.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.



Übersicht über den Geltungsbereich - Nahversorgungsstandort Am Gückelsberg

Übersichtsplan


Ansprechperson zum Plan

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Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de