Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2016 / 02 Quartier Kureck im Ortsbezirk Nordost

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Ziele der beschlossenen Rahmenplanung „Kureck“ umzusetzen

Die attraktive städtebauliche Ausgestaltung dieses Quartiers, die Schaffung eines vielfältigen Nutzungsangebots (Büronutzung, Dienstleistung, unterschiedliche Wohnformen und Grünflächen) sowie die Erhaltung seiner denkmalpflegerischen Bedeutung sind entscheidende Komponenten der geplanten Entwicklung.

Die Änderung gegenüber dem bestehenden Planungsrecht soll die Schaffung von mehr Wohnraum zu Lasten des Anteils an gewerblichen Nutzungen ermöglichen. Das Hochhaus der ehemals ansässigen R+V-Versicherung soll nicht mehr saniert, sondern durch einen Neubau ersetzt werden. Anstelle eines Hotels wird das Ministerium für Soziales und Integration in den Gebäudekomplex an der Sonnenberger Straße einziehen. Unter Berücksichtigung dieser aktuellen Planungsziele und Rahmenbedingungen ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans notwendig geworden

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).



Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Quartier Kureck

Übersichtsplan


Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de