Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2018 / 01 Wohnen westlich des Schlossparks im Ortsbezirk Biebrich

Innerhalb der Wohnsiedlung „Parkfeld“ liegen seit vielen Jahren die Flächen eines Erwerbsgartenbaubetriebs brach. Auf diesem rund 2,5 Hektar großen Areal westlich des Biebricher Schlossparks soll ein attraktives Wohnquartier entstehen.

Aufgrund des vorhandenen Wohnungsbedarfs und im Hinblick auf eine ressourcenschonende Stadtentwicklung wurde für diesen Bereich der städtebauliche Rahmenplan „Wohnen westlich des Schlossparks“ erstellt. Vorgesehen ist die Entwicklung eines übersichtlich strukturierten und verträglich verdichteten Wohngebiets mit ungefähr 90 Wohneinheiten in unterschiedlichen Wohnformen.

Zur Umsetzung der Rahmenplanung werden über eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Biebrich 1970/1 soll von der bestehenden Festsetzung der Erwerbsgartenbaufläche zu Gunsten eines neuen attraktiven Wohnquartiers geändert werden.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 2017 (BauNVO 2017).

 



Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Wohnen westlich des Schlossparks"

Übersichtsplan


Ansprechperson zum Plan

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Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de