Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nahversorger Aarstraße“werden die nplanungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen, um die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters vorzubereiten. Damit soll die Nahversorgungssituation der Bevölkerung in den umliegenden Wohngebieten verbessert und auch künftig entsprechend sichergestellt werden.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
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