Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2014 / 01 Nahversorger Aarstraße im Ortsbezirk Nordost

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nahversorger Aarstraße“werden die nplanungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen, um die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters vorzubereiten. Damit soll die Nahversorgungssituation der Bevölkerung in den umliegenden Wohngebieten verbessert und auch künftig entsprechend sichergestellt werden. 

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 



Übersicht über den Planbereich - Nahversorger Aarstraße

Übersichtsplan


Ansprechperson zum Plan

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Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de