Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2014 / 01 Bürgerhaus Medenbach im Ortsbezirk Medenbach

Da sich das bestehende Bürgerhaus aus dem Jahr 1976 in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet und nur eingeschränkt genutzt werden kann, ist ein Neubau erforderlich. Gleiches gilt für die derzeitigen Liegenschaften der Ortsverwaltung in der Fritz-Erler-Straße und der Freiwilligen Feuerwehr an der Kirche in der Dorfmitte.
Um mögliche Synergien nutzen zu können, soll nun auf dem Gelände des heutigen Bürgerhauses der Neubau des Bürgerhauses zusammen mit der Ortsverwaltung, neuen Räumlichkeiten für die Freiwillige Feuerwehr sowie weiteren Funktionsräumen für den Sportplatz entstehen. Die durch die geplante Zusammenlegung freiwerdenden Liegenschaften sollen danach anderen Nutzungen, zum Beispiel für Wohnungen, zugeführt werden.
Um die geplanten und die vorhandenen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach Paragraf 8 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
  



Übersicht über den Planbereich - Bürgerhaus Medenbach -

Übersichtsplan


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