Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Karl-Arnold-Straße“ wird die planungsrechtliche Voraussetzungen geschaffen, um 3 Wohngebäude mit 37 altengerechten Wohnungen in 3 Vollgeschossen mit jeweils einem Staffelgeschoss sowie eine Tiefgarage mit 26 Stellplätzen errichten zu können.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990.
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