Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2013 / 01 Nahversorgungszentrum Anne-Frank-Straße/Goerdelerstraße im Ortsbezirk Klarenthal

Das Gebäudeensemble auf dem Grundstück Anne-Frank-Straße, Ecke Goerdelerstraße in Klarenthal, entsprach in seiner Architektur und Funktionalität nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neubebauung an dieser Stelle geschaffen.
 
Derzeit ist in Klarenthal die wohnortnahe und vor allem fußläufig zu erreichende Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs nicht ausreichend. Auf dem schon früher als Versorgungszentrum genutzten Standort soll ein zeitgemäßer Supermarkt zum Lebensmitteleinkauf für die Klarenthaler Bürgerschaft realisiert werden. Kleinere Läden mit ergänzenden Angeboten sind ebenso vorgesehen wie Räumlichkeiten für Arztpraxen und Dienstleister und ein Gastronomiebetrieb. Auf der Erdgeschossebene kann vor dem Gebäude ein Platz entstehen, der für Außengastronomie genutzt werden kann und so zum Verweilen einlädt.
 
Ebenfalls ebenerdig sind einige barrierefreie Wohnungen geplant. Zusätzlich sollen in den oberen Geschossen noch ungefähr 100 Ein-Zimmer-Appartements für Studenten entstehen – die Hochschule Rhein-Main liegt nur weniger als einen Kilometer entfernt. Die notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage zur Verfügung gestellt. 

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990.
  
  



Übersicht über den Planbereich - Nahversorgungszentrum Anne-Fank-Straße/Goerdelerstraße -

Übersichtsplan


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