Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2016 / 01 Östlich des Landeshauses im Ortsbezirk Südost

Die städtischen Flurstücke Nr. 579/119, 124/4 (Teilfläche), 116/5 und 116/4 in der Flur 58 sollen einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Dazu bedarf es zuvor einer Änderung des Bebauungsplanes „Hauptpost / Hauptbahnhof“ (rechtsverbindlich seit 1971). Dieser Bebauungsplan setzt den Planbereich fest als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Grünanlage/ Parkanlage“.
 
Eine Bebauung der städtischen Liegenschaften soll sich zukünftig hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise als auch der äußeren Gestaltung an den historischen Bestandsgebäuden der näheren Umgebung orientieren und die stadträumlich relevanten Bindungen des Ortes berücksichtigen. 

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).



Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Östlich des Landeshauses

Übersichtsplan


Ansprechperson zum Plan

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Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de