Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2016 / 03 Nahversorger Bierstadter Straße im Ortsbezirk Südost

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nahversorger Bierstadter Straße“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters vorzubereiten. Damit wird die Nahversorgungssituation der Bevölkerung in den umliegenden Wohngebieten verbessert und auch künftig entsprechend sichergestellt.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).



Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nahversorger Bierstadter Straße

Übersichtsplan


Ansprechperson zum Plan

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Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de