Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2011 / 01 Südlich Bierstadt im Ortsbezirk Bierstadt

Gemäß dem Gesetz zur Ergänzung des Hessischen Naturschutzgesetzes vom 04.04.1990 sowie dem Gemeinsamen Runderlass "Illegale Kleinbauten im Außenbereich" vom 25.05.1990 wurde den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, im Außenbereich durch die Auf­stellung von Bebauungsplänen illegal errichtete Kleinbauten zu legalisieren, genehmigte Kleinbauten über den Bestandsschutz hinaus abzusichern und die Neuanlage von Gärten zu fördern. Im Plangebiet "Südlich Bierstadt" sind bisher zahlreiche, zum Teil ungeordnete Freizeitgär­ten entstanden, in denen zu einem großen Teil die Errichtung von Einfriedungen, Geräte­hütten und Gartenlauben naturschutzrechtlich genehmigt wurde. Neben den Gärten befinden sich innerhalb des Plangebiets mehrere Flächen für die Klein­tierhaltung bzw. solche, die sich für diese Nutzung eignen. Diesbezüglich soll ebenfalls ent­sprechend der oben genannten Planungsziele verfahren werden. Die Einbindung der Gärten und Flächen für Kleintierhaltung ins Landschaftsbild ist beson­ders zu berücksichtigen. Es dürfen von ihnen keine nachhaltigen Störungen auf den Natur­haushalt und den Erlebniswert der Landschaft ausgehen.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
 



Übersicht über den Planbereich - Südlich Bierstadt -

Übersichtsplan


Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de