Gemäß dem Gesetz zur Ergänzung des Hessischen Naturschutzgesetzes vom 04.04.1990 sowie dem Gemeinsamen Runderlass "Illegale Kleinbauten im Außenbereich" vom 25.05.1990 wurde den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, im Außenbereich durch die Aufstellung von Bebauungsplänen illegal errichtete Kleinbauten zu legalisieren, genehmigte Kleinbauten über den Bestandsschutz hinaus abzusichern und die Neuanlage von Gärten zu fördern. Im Plangebiet "Südlich Bierstadt" sind bisher zahlreiche, zum Teil ungeordnete Freizeitgärten entstanden, in denen zu einem großen Teil die Errichtung von Einfriedungen, Gerätehütten und Gartenlauben naturschutzrechtlich genehmigt wurde. Neben den Gärten befinden sich innerhalb des Plangebiets mehrere Flächen für die Kleintierhaltung bzw. solche, die sich für diese Nutzung eignen. Diesbezüglich soll ebenfalls entsprechend der oben genannten Planungsziele verfahren werden. Die Einbindung der Gärten und Flächen für Kleintierhaltung ins Landschaftsbild ist besonders zu berücksichtigen. Es dürfen von ihnen keine nachhaltigen Störungen auf den Naturhaushalt und den Erlebniswert der Landschaft ausgehen.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).
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