Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

1996 / 01 Auf der Ahl - 1. Änderung (Bereich der Altmühlstraße) im Ortsbezirk Breckenheim

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1990 (BauNVO 1990).

Die in diesem Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen werden teilweise durch die „Satzung zur Änderung von  Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in Bebauungsplänen im  Ortsbezirk Breckenheim“, rechtsverbindlich seit 15.02.2013 gestrichen bzw. ersetzt. Den Satzungstext können Sie unter den Plandetails einsehen. 





Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de