Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

1975 / 02 Auf der Ahl - 1. Änderung im Ortsbezirk Breckenheim

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 1968 (BauNVO 1968).



Dieser Bebauungsplan wird durch die Bebauungspläne 1975/03, 1976/01 und 1996/01 im Ortsbezirk Breckenheim teilweise überplant.



Die in diesem Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen werden teilweise durch die „Satzung zur Änderung von  Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in Bebauungsplänen im  Ortsbezirk Breckenheim“, rechtsverbindlich seit 15.02.2013 gestrichen bzw. ersetzt. Den Satzungstext können Sie unter den Plandetails einsehen. 



 Der hier gezeigte Bebauungsplan dient lediglich zu Informationszwecken.

Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.




Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de