Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2022 / 01 Wiesbadener Straße - Carl-von-Linde-Straße im Ortsbezirk Dotzheim

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zum Bau eines Mehrfamilienwohnhauskomplexes an der Ecke Wiesbadener Straße / Carl-von-Linde-Straße. Hierbei soll dem Ziel des sparsamen Umganges mit Grund und Boden entsprochen werden und eine bestehende Baulücke durch die geplante Baumaßnahme als geschlossene Blockrandbebauung nachverdichtet werden. Es soll zum einen eine verkehrslärmgeschützte und attraktive Innenhofsituation geschaffen und zum anderen die unbefriedigende Bestandssituation an der Einmündung der Carl-von-Linde-Straße in die Wiesbadener Straße städtebaulich neu geordnet werden. Mit der aktuellen Planungskonzeption soll eine Bebauung mit attraktiver Wohnqualität geschaffen werden. Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht die Errichtung von vier Vollgeschossen zzgl. Staffelgeschossen mit insgesamt ca. 59 Wohneinheiten vor. Die erforderlichen Stellplätze sollen durch den Bau einer Tiefgarage nachgewiesen werden. Gleichzeitig soll mit der Unterbringung der Stellplätze im Untergeschoss die Grundstückfreiflächen als begrünte Außenwohnbereiche gestaltet werden.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 2017 (BauNVO 2017).





Ansprechperson zum Plan

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Stadtplanungsamt - Bebauungsplanung 0611 31-6471 beteiligung@wiesbaden.de