Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

2023 / 01 Freizeitbad - Sportpark Rheinhöhe im Ortsbezirk Biebrich

Geplant sind ein Freizeitbad mit einer Sauna und Außenbereich, eine Eissporthalle, Gastronomie und die Büroräume der Geschäftsstelle des Bäderbetriebes der Landeshauptstadt Wiesbaden. Zusätzlich wird der Thermalbauhof vom Bäderbetrieb mattiaqua in den Neubau integriert. Die Neubauten ersetzen die bisherigen Nutzungen des Freizeitbades in der Mainzer Straße sowie der Henkell-Kunsteisbahn.

Die geplanten neuen Nutzungen ergänzen die bestehenden Sportanlagen und die Sporthalle am 2. Ring. Die derzeit vorhandenen Nutzungen (Betriebshof Sportamt, Sportplatz Erlenweg) werden im Zuge der Neuplanungen an andere Standorte umgesiedelt, die Nutzung der Rollschuhbahn wird in den Sommermonaten in die neue Eishalle integriert und die Beach-Volleyballfelder werden innerhalb des Plangebiets an anderer Stelle hergestellt.

Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung von 2017 (BauNVO 2017).

Die leerstehende Kita Villa Kunterbunt soll abgerissen und das Gelände entsiegelt werden. Auf dem Grundstück soll eine begrünte Fläche mit Bäumen neu entstehen.

Durch die Zusammenführung der unterschiedlichen Nutzungen werden räumliche und energetische Synergien und damit eine Reduzierung von Bau- und Betriebskosten erwartet.

Mit der Ansiedlung der Nutzungen am Standort Sportpark Rheinhöhe wird dieser als zentraler Sportstandort im Wiesbadener Stadtgebiet aufgewertet. Es soll eine städtebaulich neue räumliche Fassung entstehen und der Lage im Stadtgebiet durch entsprechende Präsenz Rechnung getragen werden.

Die Rahmenbedingungen für die Planungen wurden in einer Standort- und Machbarkeitsstudie von der mit der Gesamtsteuerung beauftragten SEG Stadtentwicklungsgesellschaft mbH Wiesbaden und dem Bäderbetrieb mattiaqua erarbeitet. Im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen Vergabeverfahrens für die Generalplanungsleistungen wurden Planungskonzepte eingereicht, die hinsichtlich der fachlichen und städtebaulichen Qualitäten überprüft wurden. Am 22. Juni 2019 ist das ausgewählte Konzept in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt worden.

Für die Umsetzung dieser Planungen ist die Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans wird dies umfangreich gesichert.

 



Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans

Übersichtsplan


Ansprechperson zum Plan

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