Mit diesem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Boelckestraße zur Sicherung der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben nördlich der Ernst-Galonske-Straße geschaffen.
Für diesen Bebauungsplan gelten die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017.
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