Rechtsverbindliche Bebauungspläne im Ortsbezirk Amöneburg
Hier können die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eingesehen werden.
Grundstücksbesitzer, Bauherrn oder Bauträger können sich somit umfassend informieren, was bei einem Bauvorhaben planungsrechtlich zu berücksichtigen ist. Dabei gibt es folgendes zu beachten:
- Die zu den Bebauungsplänen aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder;
- Die Zulässigkeit einer Bebauung richtet sich daher immer nach den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften;
- Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden;
- Die einigen Bebauungsplänen beigefügten Informationen zum Kulturdenkmälerbestand sind teilweise überholt. Maßgeblich sind ausschließlich die heute gültigen Eintragungen in das Denkmalbuch;
- Eventuelle Hinweise auf Altlasten sind teilweise nicht vermerkt, zum Beispiel bei älteren Bebauungsplänen. Die Freiheit von Altlasten ist mit dem städtischen Umweltamt abzuklären;
- Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und / oder Vollständigkeit. Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
- Alle Fluchtlinienpläne sowie die Bebauungspläne nach dem Hessischen Aufbaugesetz (HAG), die vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) rechtskräftig geworden sind, wurden hier nicht eingestellt. Sie können nur im Stadtplanungsamt eingesehen werden.
Pläne in Originalgröße können gegen Bezahlung
hier bestellt werden.
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Bebauungspläne im Verfahren
Für die nachfolgend aufgeführten Bebauungspläne sind von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden die Verfahren förmlich eingeleitet worden.
Bebauungsplanverfahren (0)
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