Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan (FNP oder F-Plan) umfasst das gesamte Stadtgebiet und stellt die bestehenden und geplanten Nutzungen für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft und den Naturschutz für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Stadtgebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen (§ 5 BauGB). Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch (BauGB) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.

Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er eine indirekte Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Zu jedem Flächennutzungsplan muss eine Begründung beigefügt werden (§ 5 (5) BauGB), die die Ziele, die Zwecke sowie die wesentlichen und die möglichen Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt (Umweltbericht) umfasst (§ 2a BauGB). Der Flächennutzungsplan und die Begründung können nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium) von jedem Interessierten beim Stadtplanungsamt eingesehen werden. Die Begründung zum Flächennutzungsplan enthält auch eine zusammenfassende Erklärung, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt worden sind (§ 6 (5) BauGB).

Hinweis: Für Flächennutzungspläne, deren Aufstellungsbeschluss bis zum 20. Juli 2004 erfolgte, gelten die Bestimmungen des alten BauGB. Nach den alten Regelungen musste dem Flächennutzungsplan nur ein Erläuterungsbericht ohne Umweltbericht beigefügt werden.

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