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Wed, 24.04.2024
14:23

Bebauungsplan

VEP Nr. 13 "Seniorenheim Hartmannstraße"

Die Evangelische Stiftung Volmarstein plant ein Seniorenheim mit 80 Bewohnerzimmern, auf drei Ebenen verteilt, zu errichten. Zusätzlich soll es Pflegestützpunkte, Speiseräume mit Teeküchen und Nebenräume auf jeder Etage sowie Wirtschafts- und Verwaltungsräume im Untergeschoss geben. Auf dem Dach des 3. Obergeschosses ist auf einer zurückgezogenen Teilfläche ein Mehrzweck- und Gemeinschaftsraum mit Therapiebereich und angeschlossenem Panorama-Dachgarten für die Bewohner geplant.

Die Fläche ist in dem seit 2006 wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Da der Bebauungsplan ein Bebauungsplan der Innenentwicklung ist und die zu überplanende Fläche eine Größe von 0,27 ha aufweist, kann er im Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgestellt werden.
Das Verfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß § 13 a BauGB ist ohne Durchführung einer Umweltprüfung möglich. Die umweltrelevanten Belange sind jedoch in der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.

 

Ansprechperson

  • Frau Melanie Hesterberg, Telefon: 02335 840515, E-Mail: melanie.hesterberg@stadt-wetter.de
  • Frau Nadine Schmutzler, Telefon: 02335 840 546, E-Mail: nadine.schmutzler@stadt-wetter.de

Verfahrensschritte

  • 05.07.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.01.2020 - 07.02.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 06.07.2020 - 09.08.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 21.09.2020 - 04.10.2020, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
  • 26.01.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.05.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge