Bebauungsplan
VEP Nr. 16 der Stadt Wetter (Ruhr) Lebensmittelmarkt Schöllinger Feld
Der Hauptausschuss der Stadt Wetter (Ruhr) hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 der Stadt Wetter (Ruhr) Lebensmittelmarkt Schöllinger Feld beschlossen.
Zur planungsrechtlichen Sicherung der Verlagerung und Erweiterung des ALDI-Marktes soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt werden, da sich der Standort Schöllinger Feld außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Wetter (Ruhr) befindet.
Ziel der Planung ist zum einen die Verlagerung des Marktes auf eine bislang unbebaute Lagerfläche im Norden des Gewerbegebietes Schöllinger Feld sowie eine Vergrößerung der Verkaufsfläche derzeit Zeit 798 m² auf die durch das Filialkonzept vorgesehene Größe von 1.150 m².
Ansprechperson
- Frau Melanie Hesterberg, Telefon: 02335 840515, E-Mail: melanie.hesterberg@stadt-wetter.de
- Frau Nadine Schmutzler, Telefon: 02335 840 546, E-Mail: nadine.schmutzler@stadt-wetter.de
Verfahrensschritte
- 11.05.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 07.06.2022 - 26.06.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
- 04.03.2024 - 07.04.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wetter (Ruhr)
Parallelverfahren
Anhänge
- Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- Offenlage_Bekanntmachung_
- Abgrenzungsplan
- VBP Schöllinger Feld ALDI_Entwurf
- VBP Nr. 16 Lebensmittelmarkt Schöllinger Feld_Begründung
- 240129 VBP Nr. 16 Lebensmittelmarkt Schöllinger Feld Abwägung
- Auswirkungsanalyse zur Verlagerung und Erweiterung des Aldi-Nord Lebensmitteldiscounters
- Machbarkeitsstudie zur Erschließung
- Ergänzung der Machbarkeitsstudie zur Erschließung
- Schalltechnische Untersuchung ALDI-Markt
- Schalltechnische Untersuchung Kreisverkehr