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Informelle Planung Standortkonzept Freiflächen-Photovoltaik

Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden, wobei der klimaverträgliche Umbau der Energieversorgung dabei einen zentralen Baustein darstellt. Bis 2030 sollen mindestens 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind dabei konkrete Zielvorgaben verankert, wobei der Stromgewinnung aus Sonnenenergie ein besonderes Gewicht gegeben wird. So sollen bis 2030 115 GW über Windenergie und 8,4 GW über Biomasseanlagen erzeugt werden. Aus Photovoltaikanlagen sollen bis 2030 etwa 215 GW und bis 2040 sogar 400 GW gewonnen werden. Ende 2024 lag die Energieerzeugung aus Photovoltaikanlagen bei etwa 100 GW.

Obwohl der Schwerpunkt des Ausbaus der Photovoltaik auf Gebäuden und bereits versiegelten Flächen liegen soll, ist es zum Erreichen der Ziele erforderlich, ergänzend dazu größere Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FF-PVA) zu installieren. In den vergangenen Jahren wurden deshalb sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zahlreiche Gesetzesvorhaben umgesetzt, die zu Erleichterungen bei der Planung- und Genehmigung von FF-PVA geführt haben. Im Ergebnis stehen die Kommunen vor einer steigenden Nachfrage zu Standorten für FF-PVA.

Im Stadtgebiet von Wesseling sind FF-PVA eine neue Flächennutzung, die den Wettbewerb um die knappe Ressource Land weiter verschärft. Um den Ausbau von FF-PVA auf möglichst konfliktarme Flächen zu lenken und einem ungesteuerten Flächenverbrauch entgegenzuwirken, hat die Stadt Wesseling ein Konzept erarbeitet, mit welchem über eine positive Standortzuweisung, die Ansiedlung von FF-PVA im Stadtgebiet gesteuert werden soll.

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Verfahrensschritte

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