Bebauungsplan 3/147 Brühler Straße/Rodenkirchener Straße Nord
Das Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3/147 ist es, den nordwestlichen Bereich des Gewerbegebietes Brühler Straße/Rodenkirchener Straße planungsrechtlich rechtssicher zu regeln, um die Vorhaben, die dem städtischen Einzelhandelskonzept und dem städtebaulichen Entwicklungskonzept zur Umsetzung der Seveso III-Richtlinie 2019 (StEK 2019) widersprechen, zu vermeiden. Um die möglichen Mängel aus dem Bebauungsplan Nr. 3/14, 7. Änderung langfristig zu beseitigen und die Ziele aus dem StEK 2019 umzusetzen, soll ein neuer Bebauungsplan Nr. 3/147 „Brühler Straße/Rodenkirchener Straße Nord“ aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/147 soll auf den nordwestlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/14, 7. Änderung (SO 1 und SO 2 Gebiete) beschränkt werden.
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