zurück zur Übersicht

Bebauungsplan 1/148 Hubertusstraße-West

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/148 "Hubertusstraße-West" gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Das Plangebiet des BP Nr. 1/148 befindet sich im Ortsteil Wesseling und wird begrenzt durch die Autobahn A 555 im Westen, die Brühler Straße im Norden, die Hubertusstraße im Osten und Friedhofserweiterungsflächen im Süden.

Mit der Aufstellung des BP Nr. 1/148 "Hubertusstraße-West" werden insbesondere folgende Planungsziele verfolgt:

Zur Umsetzung der vorgenannten Planungsziele der Stadt Wesseling besteht Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/148.

Geltungsbereich BP Nr. 1/148

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu