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Bebauungsplan 1/148 Hubertusstraße-West
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/148 "Hubertusstraße-West" gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Das Plangebiet des BP Nr. 1/148 befindet sich im Ortsteil Wesseling und wird begrenzt durch die Autobahn A 555 im Westen, die Brühler Straße im Norden, die Hubertusstraße im Osten und Friedhofserweiterungsflächen im Süden.
Mit der Aufstellung des BP Nr. 1/148 "Hubertusstraße-West" werden insbesondere folgende Planungsziele verfolgt:
- Umsetzung der Darstellungen der 74. FNP-Änderung "Hubertusstraße" entsprechend des Entwicklungsgebotes des § 8 Abs. 2 BauGB in den verbindlichen BP Nr. 1/148
- Planerische Prüfung sowie planungs- und immissionsschutzrechtliche Überprüfung und Optimierung der Bestandsstrukturen
- Berücksichtigung der Seveso-III-Konfliktlage, rechtssichere und planerisch abgewogene Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie und des StEK 2019 in die verbindliche Bauleitplanung (Steuerung der Ansiedlung schutzbedürftiger/nicht schutzbedürftiger Nutzungen i.S.d. StEK 2019, Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Seveso-III-Richtlinie, Ratsbeschluss 2019)
Zur Umsetzung der vorgenannten Planungsziele der Stadt Wesseling besteht Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1/148.
Geltungsbereich BP Nr. 1/148
Ansprechperson
- Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
Weitere Ansprechperson finden Sie hier.
Verfahrensschritte
- 17.09.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.09.2024, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
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