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Flächennutzungsplan 77. FNP-Änderung Quartiersentwicklung Urfelder Straße

Wesentliches Ziel der Bauleitplanung „Quartiersentwicklung Urfelder Straße“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer 6-gruppigen KiTa, einer 2-zügigen Grundschule sowie einer Mehrfachturnhalle. Darüber hinaus soll an dem Standort eine 4-zügige Interimsgrundschule errichtet werden, die als temporärer Ausweichstandort für mehrere sanierungsbedürftige Grundschulen dienen soll. Die Planverfahren zur 77. FNP-Änderung und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/145 sind für die Stadt Wesseling von großer Dringlichkeit, um die Versorgung mit KiTa-Plätzen gewährleisten und den Schulbetrieb aufrechterhalten zu können. Die Aufstellung der FNP-Änderung und des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Das Plangebiet liegt in einem Bereich, für den bereits im Jahr 2016 ein Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst worden ist. Ziel der 65. FNP-Änderung und des zugehörigen Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/125 „Urfelder Straße/ Domhüllenweg“ war die Entwicklung eines Wohngebiets. Aufgrund anderer, dringenderer Bauleitplanungen sowie einer komplexen Eigentümerstruktur hat die Stadt Wesseling die Bauleitplanung seit dem Aufstellungsbeschluss nicht weiterverfolgt. Es ist vorgesehen, die Bauleitplanung „Urfelder Straße/ Domhüllenweg“ für den von der „Quartiersentwicklung Urfelder Straße“ ausgenommenen Bereich zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufzunehmen.

 

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

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Verfahrensschritte

Anhänge

Beschlussvorlagen