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Bebauungsplan 1/144 Norton-Gelände

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/144 umfasst das gesamte, ca. 9 ha große „Norton-Gelände“. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/144 soll die wirksame Satzung der Stadt Wesseling zur Ausübung des Vorkaufsrechts für das „Norton-Gelände“ verfahrensrechtlich ergänzen und die Grundlage für die städtebauliche Planung und Entwicklung schaffen.

Im Sinne der durch die Regionalplanung und das Baugesetzbuch vorgegebenen Priorität der Innenentwicklung vor der Inanspruchnahme unbebauter Außenbereiche sowie der in Wesseling festzustellenden enormen Nachfrage nach Gewerbeflächen ist es aus Sicht der Stadt Wesseling unverzichtbar, dieses Innenentwicklungspotenzial für die angestrebte bauliche Nachnutzung zu reaktivieren. Die städtebaulichen Planungen, Maßnahmen und Ziele der Stadtentwicklung für das „Norton-Gelände“ sind in der Begründung der 2020 beschlossenen Satzung der Stadt Wesseling zur Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts ausführlich erläutert (BV 284/2019).

Die darin formulierten prioritären Zielsetzungen sowie die, sie ergänzenden, städtebaulich-funktionalen Ziele der Stadtentwicklung sind nach wie vor als aktuelle Ziele der Stadt Wesseling für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/144 zugrunde zu legen.

Als prioritäre städtebauliche Ziele zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/144 „Norton-Gelände“ sind kurzgefasst zu nennen:


Um die Entwicklungsziele für das „Norton-Gelände“ bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/144 (Satzungsbeschluss des Rates, Inkrafttreten des Bebauungsplanes) in der Zwischenzeit abzusichern, kann die Stadt Wesseling nach Beschlussfassung des vorliegenden Aufstellungsbeschlusses bei Bedarf die Planungssicherungsinstrumente der §§ 15-18 BauGB (Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen) anwenden.

Zudem kann die Stadt Wesseling die mit der wirksamen Vorkaufsrechtssatzung für das „Norton-Gelände“ gegebene Möglichkeit des Grunderwerbs durch Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB umsetzen.

Damit kann die Stadt Wesseling sicherstellen, dass das „Norton-Gelände“ im Sinne der angestrebten nachhaltigen Stadtentwicklung revitalisiert werden kann und die Stadt Wesseling in die Lage versetzt wird, ihre städtebaulichen Ziele und Vorstellungen umsetzen zu können.

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Anhänge

Beschlussvorlagen