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Vorkaufsrechtsatzungen Satzung zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts für den Bereich "Norton-Gelände"

Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 16.06.2020 die Satzung der Stadt Wesseling zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts für den Bereich "Norton-Gelände" beschlossen. Die Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich "Norton-Gelände" tritt am Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.

Die Satzung der Stadt Wesseling zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich des sogenannten "Norton-Geländes". Das Areal ist auf Grund seiner Größe und seiner Nähe zur Wesselinger Innenstadt von erheblicher Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung. Das ca. 9 ha große "Norton-Gelände" war bis 1992 ein traditioneller Industriestandort der Schleifmittelproduktion; nach der Betriebseinstellung und Veräußerung hat sich das Areal zu einer Industriebrache, mit zunehmender Verwahrlosung und fortschreitendem Verfall der Industriebauten, entwickelt. Diese städtebaulichen Missstände haben negative Auswirkungen auf das Stadtbild Wesselings und beeinträchtigen zudem die geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich des "Norton-Geländes".

Die Stadt Wesseling verfolgt mit dem Erlass der Vorkaufsrechtssatzung zwei wesentliche Ziele: Zur Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung im Bereich des "Norton-Geländes" besteht zum einen Handlungsbedarf zur Durchführung von Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts nach Kapitel 2 Baugesetzbuch. Zum anderen soll durch die Satzung sichergestellt werden, dass das "Norton-Gelände" der notwendigen - den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt entsprechenden - Gesamtentwicklung zugänglich bleibt und für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung mobilisiert werden kann.

Geltungsbereich Vorkaufsrecht

Übersichtsplan

Ansprechperson

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Verfahrensschritte

Anhänge

Unterlagen zur Satzung