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Aufgehobener Bebauungsplan 2/033-03 Keldenicher Mühle

Ziel des Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der vorhandenen Wohnhäuser und damit für zusätzlichen Wohnraum im gesamten Wohngebiet zu schaffen. Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung soll dadurch der Inanspruchnahme weitere Siedlungsflächen im Außenbereich entgegengewirkt und die vorhandene Infrastruktur besser ausgenutzt werden.

Das Plangebiet wird im Westen durch den Wiesenweg bzw. durch das Naturschutzgebiet 2.1-3 „Entenfang Wesseling“ begrenzt. Im Norden und Westen grenzt das Plangebiet an das Landschaftsschutzgebiet 2.2-24 „Entenfang“. Im Süden verläuft die Grenze des Landschaftsschutzgebietes 2.2-26 „Dickopsbach“. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 2,1 ha.

Ansprechperson

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Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellung

Bekanntmachungen

Beschlussvorlagen