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Aufgehobener Bebauungsplan 4/135 Innenentwicklung Rheinstraße-Süd

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/135 liegt am südöstlichen Rand des Ortsteils Urfeld unmittelbar an der Stadtgebietsgrenze zu Bornheim. Diesem Bereich kommt aufgrund seiner Lage am Rhein und an der Stadtgrenze zu Bornheim eine wichtige städtebauliche Funktion als Stadteingang zu. Die Plangebietsgrenze wird im Westen entlang der Rheinstraße und im Osten entlang der rückwärtigen Grenze der Grundstücke östlich der Rheinstraße geführt. Im Norden bildet das Grundstück Rheinstraße 279 (Gemarkung Urfeld, Flur 14, Flurstück 302) und Süden das Grundstück Rheinstraße 311 (Gemarkung Urfeld, Flur 14, Flurstück 257) die Grenze des Plangebietes. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,8 ha.

Auf Grundlage des bisherigen Planungsrechts nach § 34 BauGB sind jedoch keine Einflussmöglichkeiten auf die ortsangepasste Gestaltung von Bauvorhaben und damit auf die Weiterentwicklung des Ortsbildes in dieser exponierten Lage gegeben. Ziel des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/135 ist es deshalb, für den südlichen Stadteingang nach Wesseling-Urfeld eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sollen Lösungen erarbeitet werden, mit denen die bauliche Dichte und die Maßstäblichkeit sowie die Gestaltung künftiger Bauvorhaben, besser an die bestehende Bau- und Siedlungsstruktur entlang der Rheinstraße angepasst werden können. Dabei sollen bestehende Entwicklungspotentiale unter Berücksichtigung der vorhandenen Siedlungsstruktur in verträglichem Umfang gesichert und insgesamt eine gebietsverträgliche Weiterentwicklung der Wohnfunktion unter Wahrung der hohen Wohnqualität in unmittelbarer Nähe zum Rhein ermöglicht werden.

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellung

Begründung und Umweltbericht

Bekanntmachungen

Beschlussvorlagen