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Bebauungsplan 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“, Teilplan A

Das ca. 0,5 ha große Plangebiet befindet sich im nördlichen Teil des Ortsteils Wesseling-Berzdorf und umfasst eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen der Vochemer Straße im Westen und der Buchenstraße im Osten. Im Norden wird das Plangebiet durch den Akazienweg und im Süden durch die vorhandene Siedlungsstruktur begrenzt.

Aufgrund der integrierten Lage im bebauten Siedlungsbereich, der Nähe zu sozialen Infrastruktureinrichtungen sowie zu vorhandenen und geplanten Nahversorgungstandorten ist das Plangebiet für eine Wohnnutzung besonders geeignet. Auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten ist die Nachverdichtung des Stadtteils Wesseling-Berzdorf durch eine weitere Wohnnutzung sinnvoll, da so zum einen die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen befriedigt und die Eigentumsbildung weiter Teile der Bevölkerung unterstützt wird. Ziel des Bebauungsplans Nr. 3/127 „Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße“ – Teilplan A ist es deshalb, den bisher landwirtschaftlich genutzten Standort im Innenbereich einer Wohnnutzung zuzuführen und damit der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich entgegenzuwirken und die vorhandene Infrastruktur zu nutzen. Da das Plangebiet innerhalb der gutachterlich ermittelten Achtungsabstände von Betrieben i.S.d. § 3 Abs. 5a BImSchG liegt, ist zur rechtssicheren Berücksichtigung der Seveso-III-Richtlinie, die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 den folgenden Beschluss gefasst: „Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße", Teilplan A mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.“

Die Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss erfolgte am 26.07.2017 im Amtsblatt der Stadt Wesseling. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 3/127 "Akazienweg / Buchenstraße / Langenackerstraße", Teilplan A in Kraft.

Plangeltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Protokoll Bürgerinfo

Gutachten