Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/16 "Sechtemer Straße/ Friedhofsweg" sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 42 Wohneinheiten als sozialer Wohnungsbau geschaffen worden. Die Bebauungsplanänderung war insbesondere erforderlich, um die Lage des Vorhabens innerhalb der angemessenen Abstände von Störfallanlagen im Sinne der Seveso-III-Richtlinie rechtssicher zu würdigen.
Geltungsbereich
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Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de