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Bebauungsplan 2/016-01 Sechtemer Straße/ Friedhofsweg, 1. Änderung

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/16 "Sechtemer Straße/ Friedhofsweg" sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 42 Wohneinheiten als sozialer Wohnungsbau geschaffen worden. Die Bebauungsplanänderung war insbesondere erforderlich, um die Lage des Vorhabens innerhalb der angemessenen Abstände von Störfallanlagen im Sinne der Seveso-III-Richtlinie rechtssicher zu würdigen.

 

 

Geltungsbereich

Übersichtsplan Geltungsbereich

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Architektur (Stand 12/2016)

Gutachten

Bekanntmachungen

Beschlussvorlagen

Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung

Antrag