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Aufgehobener Bebauungsplan 1/058B Rathausumfeld, Aufhebung

Die im Bebauungsplan Nr. 1/58B enthaltene Verkehrskonzeption deckte sich nicht mit den heute vorhandenen Straßenverläufen und war im Bereich des Gebäudekomplexes Alfons-Müller-Platz 1 und 3 aufgrund der Überbauung der festgesetzten Straßenfläche auch nicht mehr umsetzbar. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans konnte die Diskrepanz zwischen den zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans und der tatsächlich vorhandenen Örtlichkeit beseitigt werden. Seit der Aufhebung des Plans ist der Rathausbereich mit dem Gebäude Alfons-Müller-Platz 1 und 3  ein "unbeplanter Innenbereich" i. S. v. § 34 BauGB. Die Bestandsbebauungen an der Bahnhofstraße und der Straße An St. Germanus liegen in jüngeren Bebauungsplänen, die den Aufhebungsbereich z.T. überlagern und somit weiter fortbestehen.

Aufhebung

Übersichtsplan Rathausumfeld

Ansprechperson

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Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Aufhebungsplan

Begründung

Bestand