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Bebauungsplan 1/129 Ahrstraße

Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteils Wesseling-Mitte und umfasst den Bereich zwischen Mainstraße im Nordosten und Ahrstraße im Südwesten sowie Taunus- bzw. Eifelstraße im Nordwesten und Hardtstraße im Südosten.

Um innerhalb des Plangebietes eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zu erreichen, sind Regelungen für die künftige Nutzung der vorhandenen Bausubstanz sowie für eine standort-adäquate Nachverdichtung in Teilbereichen zu treffen, die auf die Sicherung des Wohnstandortes abzielen. Ziel ist dabei die Schaffung einer gemischten Wohnlage, die einen angemessenen Anteil an bezahlbarem Wohnraum berücksichtigt. Darüber hinaus soll durch die Ausweisung eines adäquaten Anteils an Einfamilienhäusern, etwa in Form von Reihenhäusern, die Eigentumsbildung gefördert werden.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellungen

Textliche Festsetzungen

Begründung und Umweltbericht

Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung

Beschlussvorlagen

Bekanntmachungen

Gutachten