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Bebauungsplan 1/126 Gartenhallenbad

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ befindet sich in zentraler Lage von Wesseling und umfasst den Bereich der ehemaligen „Freibadwiese“ unmittelbar nordöstlich des „Gartenhallenbades“. Im Nordwesten grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Elsässer Straße, im Osten an die Theodor-Körner-Straße. Nach Norden bilden die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung entlang der Birkenstraße die Plangebietsgrenze. Nach Südwesten schließt sich unmittelbar das Gelände des Ulrike-Meyfarth-Stadions an das Plangebiet an.Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 0,9 ha.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 1/126 „Gartenhallenbad“ ist es, die nach Aufgabe der Freibadnutzung brach gefallenen Freibereiche nördlich des Gartenhallenbades für eine bauliche Nutzung zu aktivieren und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kindertagesstätte sowie eine ergänzende Wohnbebauung im Innenbereich zu schaffen.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten

sonstige Planunterlagen

Bekanntmachungen

Beschlussvorlagen