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Bebauungsplan 3/127 Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße

Im nördlichen Teilbereich des Ortsteils Wesseling-Berzdorf befinden sich zwei unbebaute Grundstücke, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden. Es handelt sich zum einem um das Grundstück südlich des Akazienweges an der Kapelle und zum anderen um das länglich geschnittene Grundstück zwischen der Buchenstraße und der Langenackerstraße. Beide Grundstücke befinden sich innerhalb des Siedlungszusammenhangs und sind vollständig erschlossen. Die Eigentümer der oben beschriebenen Grundstücke beabsichtigen diese Flächen kurzfristig einer Bebauung zuzuführen. Für den westlichen Bereich des Plangebietes ist der Bebauungsplan Nr. 3/40 „Berzdorfer Feld“ seit 1997 rechtskräftig. Für den östlichen Bereich besteht kein Bebauungsplan, die planungsrechtliche Situation wird hier gemäß § 34 BauGB bewertet. Grundsätzlich wäre die Umsetzung des westlichen Bereiches nach derzeitigem Planungsrecht möglich. Die geplante Bebauung des östlichen Bereiches ist dagegen aufgrund der geplanten Nachverdichtung im Inneren des Grundstückes auf der Grundlage des § 34 BauGB nicht genehmigungsfähig. Das Plangebiet befindet sich im Nahbereich von bestehenden Industrieanlagen und ist aufgrund seiner wohngebietsähnlichen Größe (ca. 18 und ca. 29 Wohneinheiten) im Sinne der Seveso-III-Richtlinie als schutzbedürftig einzustufen. Da im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3/40 „Berzdorfer Feld“ dieser Belang noch nicht in die Abwägung eingestellt wurde und für die nach § 34 BauGB zu bewertende Teilfläche ebenfalls eine Abwägung der Seveso-Thematik vorzunehmen ist, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/127 „Akazienweg/Buchenstraße/Langenackerstraße“ erforderlich.

Das Verfahren wurde in zwei Teilbereiche aufgeteilt, siehe hierzu Teilplan A und B.

 

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

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Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

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Pläne

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