Aufgrund eines Antrags der Firma TransEuropean V (Wesseling) Limited vom 12.08.2016 zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen Business- und Logistikpark im Bereich zwischen der Urfelder Straße und der Siebengebirgsstraße auf dem ehemaligen „von-Joest-Gelände“ hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz in seiner Sitzung am 13.09.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4/128 „Business- und Logistikpark Eichholz“ beschlossen.
Nachdem sich der Investor aus dem Projekt zurückgezogen hat, hat sich für die Stadt Wesseling im Jahr 2018 die Gelegenheit ergeben, die Fläche durch die Wesselinger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (WEGE) zu erwerben. Daraufhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 26.02.2019 die Fortführung des Bauleitplanverfahrens beschlossen.
Aufgrund der weiterhin erheblichen Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in Wesseling beabsichtigt die WEGE, ein innovatives Gewerbegebiet mit einem vielfältigen Angebot an Gewerbeflächen unterschiedlicher Größe zu schaffen. Ziel ist, neben der Ansiedlung von bereits in Wesseling ansässigen Gewerbebetrieben auch die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben, die sich auf die Herstellung von Produkten oder auf Dienstleistungen aus dem nachhaltigen, innovativen und grünen Segment fokussiert haben.
Der Geltungsbereich der vorgesehenen Bebauungsplanung umfasst die L 192 Siebengebirgsstraße einschließlich des Knotenpunktes L190/ L192 auf der Westseite und wird im Norden von der Urfelder Straße, im Osten durch die Gewerbebetriebe Fruchthansa und Nextpark und im Süden durch anschließende landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Das Plangebiet ist derzeit dem planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Unter den gegebenen planungsrechtlichen Voraussetzungen sind Vorhaben zur gewerblichen Nutzung an dem Standort nicht zulässig. Es besteht somit das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplans. Die 67. Änderung des Flächennutzungsplans, durch die das Gebiet als gewerbliche Fläche dargestellt wird, ist bereits abgeschlossen.
Mit dem vorliegenden Konzept wird das Ziel verfolgt, einen nachhaltigen und innovativen, ca. 25 ha großen Gewerbepark mit einem hohen Anteil an Grünflächen zu entwickeln. Die Gebäude sollen einen hohen baulichen Standard aufweisen und mit Dachbegrünung ausgestattet werden. Zudem wird der Anschluss an ein Wärmenetz für eine umweltfreundliche Wärmeversorgung geprüft.
Geplant ist eine Bebauung mit Gebäuden unterschiedlicher Kubatur mit maximal vier Vollgeschossen bzw. 14 Meter Gebäudehöhe. Die Gebäude entlang der Siebengebirgsstraße sollen lediglich eine Höhe von sieben Metern aufweisen. Nach Osten hin nimmt die Gebäudehöhe sukzessive bis maximal 14 Meter zu. Entlang der Urfelder Straße sollen repräsentative Gewerbebauten für den Dienstleistungssektor mit maximal vier Vollgeschossen errichtet werden.
Der nördliche Teil des Gewerbeparks soll über die Urfelder Straße erschlossen werden. Der mittlere und der südliche Teil des Gewerbeparks sollen über die Siebengebirgsstraße erschlossen werden. Dafür ist der Bau einer separaten Linksabbiegespur von Norden vorgesehen. Die beiden Teilbereiche des Gewerbeparks sind lediglich über einen Rad- und Fußweg miteinander verbunden. Eine Verbindung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist nicht vorgesehen, um das Gewerbegebiet möglichst verkehrsberuhigt zu gestalten.
Aufgrund des erwarteten erheblichen Mehrverkehrs durch den Gewerbepark wird ein Ausbau der Kreuzung Urfelder Straße/Siebengebirgsstraße (L 190/L 192) notwendig sein. Insbesondere durch den Kreisverkehr westlich der Kreuzung kommt es im Kreuzungsbereich bereits heute immer wieder zu langen Rückstaus. Aus diesem Grund wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans um den Kreisverkehr erweitert.
Das Entwässerungskonzept ist bereits fertiggestellt und sieht die Herstellung eines Versickerungsbeckens im östlichen Bereich des Gewerbeparks vor.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 4/128 „Gewerbepark Wesseling-Urfeld“ sieht insbesondere die Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE) vor. Im westlichen Teil des Plangebiets wird zur besseren Verträglichkeit mit bestehenden Nutzungen, wie dem Wohngebäude und der psychosomatischen Klinik an der Siebengebirgsstraße, ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) festgesetzt, in dem nur nicht störende Gewerbebetriebe zulässig sind. Zudem enthält der Bebauungsplanvorentwurf Festsetzungen für Verkehrsflächen im Gewerbepark und außerhalb, da insbesondere an der Kreuzung der L 190/L 192 Ausbaumaßnahmen im Straßenraum erforderlich sind. Das Regenversickerungsbecken wird als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen festgesetzt. Zudem enthält der Bebauungsplanvorentwurf Festsetzungen für öffentliche Grünflächen.
Das Bauleitplanverfahren wird unter der Bezeichnung "Gewerbepark Wesseling-Urfeld" weitergeführt.