zurück zur Übersicht

Aufgehobener Bebauungsplan 1/039 Siegstraße/Erftstraße, Aufhebung

Das Plangebiet der Aufhebung des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Wesseling und wird begrenzt von der Ahrstraße, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen südlich der Hunsrückstraße, der Autobahn A 555 und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen westlich der Petersbergstraße (siehe Kartendarstellung).

Der für diesen Bereich seit 1969 rechtskräftige Bebauungsplan trifft für den gesamten Geltungsbereich sehr restriktive Festsetzungen. Damit waren bislang im gesamten Plangebiet zeitgemäße bauliche Veränderungen oder Erweiterungen nicht realisierbar.

Ziel der Aufhebung des Bebauungsplanes ist die Ermöglichung einer den heutigen Bedürfnissen angepassten sinnvollen städtebaulichen Entwicklung.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

Weitere Ansprechperson finden Sie hier.

Verfahrensschritte

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Links