Das Plangebiet der Aufhebung des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Wesseling und wird begrenzt von der Ahrstraße, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen südlich der Hunsrückstraße, der Autobahn A 555 und den rückwärtigen Grundstücksgrenzen westlich der Petersbergstraße (siehe Kartendarstellung).
Der für diesen Bereich seit 1969 rechtskräftige Bebauungsplan trifft für den gesamten Geltungsbereich sehr restriktive Festsetzungen. Damit waren bislang im gesamten Plangebiet zeitgemäße bauliche Veränderungen oder Erweiterungen nicht realisierbar.
Ziel der Aufhebung des Bebauungsplanes ist die Ermöglichung einer den heutigen Bedürfnissen angepassten sinnvollen städtebaulichen Entwicklung.
Geltungsbereich
Ansprechperson
Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
Geo-Server des Rhein-Erft-Kreises(Externer Link)Geo-Server des Rhein-Erft-KreisesDer Geoserver des Rhein-Erft-Kreises ermöglicht den Zugriff auf Daten des Liegenschaftskatasters, topographische Karten, Luftbilder, Landschaftspläne und die Bodenrichtwertkarte über das Internet. Dargestellt werden Auszüge aus der Digitalen Grundkarte (DGK) auf der Grundlage der Liegenschaftskarte mit dem Erfassungsmaßstab 1:1000. Grundstücksbezogene Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nicht dargestellt bzw. ausgegeben werden.Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen (Luftbilddaten) sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz. Für die Darstellung benötigen Sie ein Java-Plugin für Ihren Browser. Sollte dieses Plugin fehlen, erhalten Sie einen Hinweis. Unter Verschiedenes finden Sie auf der Seite des Geo-Servers Möglichkeiten, das Plugin für System zu laden.