Der Bereich "Westring/ Friedensweg" ist in dem seit 1981 verbindlichen Bebauungsplan Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung "Flach-Fengler-Straße/ Friedensweg" als Kerngebiet mit hochgeschossiger, verdichteter Bebauung festgesetzt.
Diese Festsetzungen entsprechen nicht mehr den städtebaulichen Zielen der Stadt Wesseling; im Sinne der städtebaulichen Aufwertung der Innenstadt soll dieser Bereich als hochwertiges innerstädtisches Wohngebiet, mit ergänzenden Dienstleistungsangeboten, entwickelt werden.
Ziel der Planung ist die Aufhebung der Festsetzungen des Bebauungsplanes 1/ 43 C - 1. Änderung für den Teilbereich "Westring/ Friedensweg", da diese den heutigen städtebaulichen Zielen der Stadt Wesseling entgegenstehen.
Teilaufhebung BP 1/ 43 C 1. Änderung
Ansprechperson
Frau Ursula Schneider, Telefon: 02236 701 335, E-Mail: USchneider@wesseling.de
Frau Judith Hawig, Telefon: 02236 701 338, E-Mail: jhawig@wesseling.de
Plan zur Teilaufhebung(PDF, 337,04 KB)Teilaufhebung BP 1/ 43 C 1. ÄnderungDer Bereich "Westring/ Friedensweg" ist in dem seit 1981 verbindlichen Bebauungsplan Nr. 1/ 43 C - 1. Änderung "Flach-Fengler-Straße/ Friedensweg" als Kerngebiet mit hochgeschossiger, verdichteter Bebauung festgesetzt.
Diese Festsetzungen entsprechen nicht mehr den städtebaulichen Zielen der Stadt Wesseling; im Sinne der städtebaulichen Aufwertung der Innenstadt soll dieser Bereich als hochwertiges innerstädtisches Wohngebiet, mit ergänzenden Dienstleistungsangeboten, entwickelt werden.
Ziel der Planung ist die Aufhebung der Festsetzungen des Bebauungsplanes 1/ 43 C - 1. Änderung für den Teilbereich "Westring/ Friedensweg", da diese den heutigen städtebaulichen Zielen der Stadt Wesseling entgegenstehen.
Begründung(PDF, 85,28 KB)Begründung zum PlanIn der Begründung einschließlich Umweltbericht werden die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planaufhebung ausführlich erläutert.
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Geo-Server des Rhein-Erft-Kreises(Externer Link)Geo-Server des Rhein-Erft-KreisesDer Geoserver des Rhein-Erft-Kreises ermöglicht den Zugriff auf Daten des Liegenschaftskatasters, topographische Karten, Luftbilder, Landschaftspläne und die Bodenrichtwertkarte über das Internet. Dargestellt werden Auszüge aus der Digitalen Grundkarte (DGK) auf der Grundlage der Liegenschaftskarte mit dem Erfassungsmaßstab 1:1000. Grundstücksbezogene Informationen, die dem Datenschutz unterliegen, dürfen nicht dargestellt bzw. ausgegeben werden.Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen (Luftbilddaten) sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz. Für die Darstellung benötigen Sie ein Java-Plugin für Ihren Browser. Sollte dieses Plugin fehlen, erhalten Sie einen Hinweis. Unter Verschiedenes finden Sie auf der Seite des Geo-Servers Möglichkeiten, das Plugin für System zu laden.