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Aufgehobener Bebauungsplan 2/054 Ortsmitte Keldenich, Teilbereich Wiesenweg/Keldenicher Straße, Aufhebung

Für die zentrale Ortslage Keldenich, beiderseits der Keldenicher Straße und der Eichholzer Straße bis zum heutigen Kirmesplatz, hat seit 1972 der Bebauungsplan Nr. 2/ 54 "Ortsmitte Keldenich" bestanden.
Der Teilbereich "Wiesenweg/ Keldenicher Straße" umfasst den südlichen Teil der Wiesenflächen zwischen Wiesenweg, Keldenicher Straße und Rodenkirchener Straße sowie einige Grundstücke südwestlich des Wiesenwegs.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2/ 54 für den "Teilbereich Wiesenweg/ Keldenicher Straße" haben auf den planerischen Vorstellungen und Bebauungskonzepten der frühen 70-iger Jahre beruht und waren mit den heutigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Zielen der Stadt Wesseling für diesen Bereich nicht mehr vereinbar.
Ziel der Stadt Wesseling ist die Weiterführung der "Kulturlandschaft Entenfang" bis an die Ortslage Keldenich, durch Einbeziehung der unbebauten Wiesenflächen zwischen Naturschutzgebiet Entenfang, Wiesenweg, Keldenicher Straße und Rodenkirchener Straße. Entsprechend der Planungsziele soll künftig der gesamte Wiesenbereich von Bebauung freigehalten und in die "Kulturlandschaft Entenfang" einbezogen werden.
Damit können die Wiesenflächen als natürlicher Schutz- und Übergangsbereich für das Naturschutzgebiet gesichert und das kulturhistorisch prägende Orts- und Landschaftsbild erhalten werden.
Die Stadt Wesseling hat das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 2/ 54 "Ortsmitte Keldenich - Teilbereich Wiesenweg/ Keldenicher Straße" - sowie parallel dazu die Aufhebungsverfahren für die Bebauungspläne Nr. 2/ 10 "Wiesenweg" und Nr. 2/ 99 "Wiesenweg" - durchgeführt.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 54 "Ortsmitte Keldenich - Teilbereich Wiesenweg/ Keldenicher Straße" tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Rates der Stadt Wesseling vom 03.05.2005 im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 11.05.2005 in Kraft.

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Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Aufhebung von

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