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Aufgehobener Bebauungsplan 2/010 Wiesenweg, Aufhebung

Für den Bereich beiderseits des Wiesenwegs in Keldenich hat seit 1964 der Bebauungsplan Nr. 2/ 10 "Wiesenweg" bestanden.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes haben auf den planerischen Vorstellungen und Bebauungskonzepten der 60-iger Jahre beruht und waren mit den heutigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Zielen der Stadt Wesseling für diesen Bereich nicht mehr vereinbar.
Ziel der Stadt Wesseling ist die Weiterführung der "Kulturlandschaft Entenfang" bis an die Ortslage Keldenich, durch Einbeziehung der unbebauten Wiesenflächen zwischen Naturschutzgebiet Entenfang, Wiesenweg, Keldenicher Straße und Rodenkirchener Straße. Entsprechend der Planungsziele soll künftig der gesamte Wiesenbereich von Bebauung freigehalten und in die "Kulturlandschaft Entenfang" einbezogen werden.
Damit können die Wiesenflächen als natürlicher Schutz- und Übergangsbereich für das Naturschutzgebiet Entenfang gesichert und das kulturhistorisch prägende Orts- und Landschaftsbild erhalten werden.
Die Stadt Wesseling hat das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 2/ 10 "Wiesenweg" - sowie parallel dazu die Aufhebungsverfahren für die Bebauungspläne Nr. 2/ 54 "Ortsmitte Keldenich - Teilbereich Wiesenweg/ Keldenicher Straße" und Nr. 2/ 99 "Wiesenweg" - durchgeführt.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2/ 10 "Wiesenweg" tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Rates der Stadt Wesseling vom 03.05.2005 im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 11.05.2005 in Kraft.

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